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Workshop für Mineralölhändler: Das aktuelle EDL-Gesetz kennen und für sich nutzen

Infos zum Workshop der IWO Akademie

Energieberatung auf

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Gesetz zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie

www.gesetze-im-internet.de

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

www.bfee-online.de

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energieberatung

Am 12. November 2010 ist das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienst-leistungen“ (kurz: EDL-G) in Kraft getreten. Damit sind Energielieferanten verpflichtet, ihre Endkunden gezielt zum Thema Energieeffizienz zu informieren.

Die Informationspflicht betrifft einen Großteil der Mineralölhändler in Deutschland. Denn das EDL-G gilt für alle Energielieferanten, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen beschäftigt zehn oder mehr Mitarbeiter
  • Jahresumsatz und Jahresbilanz übersteigen 2 Millionen Euro
  • Der jährliche Energieabsatz liegt insgesamt bei mindestens 75 Gigawattstunden (GWh). Dazu müssen die Energie-Inhalte aller verkauften Energieformen addiert werden. 75 GWh entsprechen etwa 7.500 m³ Heizöl oder Diesel

Informationspflicht

1. Endkunden auf Anbieter von Energiedienstleistungen hinweisen

Alle Energielieferanten, auf die mindestens eines der genannten Kriterien zutrifft, sind durch das EDL-G verpflichtet, ihre Endkunden auf Anbieter von Energiedienstleistungen hinzuweisen.

Mineralölhändler können diese Pflicht formal erfüllen, indem sie auf allen Rechnungen, Lieferscheinen und Verträgen folgenden Hinweis aufdrucken:

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs.
technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info.

2. Kunden über Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen informieren

Die betroffenen Energielieferanten müssen ihre Endkunden außerdem mindestens einmal jährlich über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen informieren. Dies kann beispielsweise mithilfe der Kundenzeitung „Wärme erleben“ aus dem IWO-Marketingangebot geschehen

Hintergrund zur EDL

Die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie hat das Ziel, in bestimmten Marktsegmenten wie Haushalte und Gewerbe die Endenergieeffizienz zu verbessern und die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen zu fördern. Dazu haben die EU-Mitgliedstaaten einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert festgelegt.

Für Deutschland sieht dieser Richtwert vor, dass auf Verbraucherseite bis 2017 neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 eingespart werden sollen. „Die Mitgliedstaaten erlassen kostenwirksame, praktikable und angemessene Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen”, heißt es dazu in der EU-Richtlinie aus April 2006.

Die EU hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie verschiedene Optionen zur Umsetzung angeboten. Die Bundesregierung hat sich nach langen Diskussionen dafür entschieden, im Hinblick auf die Verpflichtungen für Energielieferanten nur die geringsten Anforderungen vorzugeben. Das sind insbesondere Verpflichtungen, den Endkunden zu informieren. Im ersten Gesetzentwurf waren weitergehende Anforderungen vorgesehen, die zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Mineralölhandel geführt hätten.