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BAFA erhöht Mindestförderbetrag für Solaranlagen

15. August 2012

Seit dem 15. August 2012 profitieren Hausbesitzer, die ihre Heizung mit einer Solaranlage aufrüsten, von einem erhöhten Mindestfördersatz im Marktanreizprogramm (MAP): Der Förderzuschuss für eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt zwar weiterhin 90 Euro pro angefangenen Quadratmeter, mindestens jedoch 1.500 Euro. Für eine beispielsweise zwölf Quadratmeter große Anlage erhöht sich die Förderung damit um 420 Euro.

gerollte Geldscheine

Von der erhöhten Mindestförderung profitieren vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Denn bei einem Vier-Personen-Haushalt werden für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Praxis häufig zehn bis 15 Quadratmeter Kollektorfläche installiert. Die Mindestfläche für die MAP-Förderung liegt bei neun Quadratmeter für Flachkollektoren und sieben Quadratmetern bei Vakuumröhrenkollektoren. Kleiner sollten Anlagen, die zur Heizungsunterstützung genutzt werden aber in der Regel auch nicht sein.

Weitere Zuschüsse für Öl-Brennwert-Solar-Heizung
Der Kesseltauschbonus aus dem MAP für die Erneuerung einer Heizung ohne Brennwertnutzung auf Brennwerttechnik im Zuge der Neuinstallation einer thermischen Solaranlage bleibt erhalten und beträgt nach wie vor 500 Euro. Hinzu kommen auch weiterhin 50 Euro Zuschuss für eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe.

Wer also beispielsweise eine 12 Quadratmeter große Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer hocheffizienten Solarkollektorpumpe installiert und gleichzeitig seine alte Ölheizung gegen einen Öl-Brennwertkessel austauscht, bekommt aus dem MAP jetzt einen Zuschuss von 2050 Euro.

Clevere Ölheizungssanierer nutzen zusätzlich die bundesweite Modernisierungsaktion „Deutschland macht Plus“, die gerade mit einer Neuauflage durchstartet. Dabei gibt es für die Installation einer Öl-Brennwertheizung mit Solar eine Heizöl-Prämie von 500 Litern. Bei einem Heizölpreis von 80 Cent pro Liter entspricht das einem weiteren Zuschuss von 400 Euro.

Die Heizöl-Prämie kann zusätzlich zu den staatlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden. Für das oben genannte Beispiel würde sich damit eine Gesamtfördersumme von 2450 Euro aus MAP-Förderung und Heizöl-Prämie ergeben.

Die Fördermittel aus dem MAP werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt – und zwar innerhalb von sechs Monaten  nach Inbetriebnahme der Anlage.