Auch in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag konnte keine Einigung zum Steuerbonus für Sanierungen erzielt werden. Damit muss die Entscheidung zum wiederholten Male vertagt werden.
Entscheidung zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung erneut vertagt
Seit Sommer 2011 verhandeln Bund und Länder über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen an Wohngebäuden. Da die Bundesländer durch das Gesetz Steuerausfälle befürchten, sollte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Ein Termin für die nun erforderliche fünfte Runde steht noch nicht fest.
Inhalte des Gesetzes
Ursprünglich war geplant, dass das Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Darin ist eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Konkret würde das bedeuten, dass Besitzer von Wohngebäuden über einen Zeitraum von zehn Jahren zehn Prozent der Investition steuerlich absetzen können.
Energieexperten und Branchenverbände drängen auf eine schnelle Einigung – und auf die steuerliche Anerkennung von Einzelmaßnahmen. Denn nur, wenn auch weniger kostenintensive Maßnahmen unterstützt werden, ist die Energiewende zu schaffen.



