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Heizöllagerung

Expertentipp für Ihre Kunden: Meist gilt Privathaftpflicht auch für Öltank

25. April 2012

Ölheizungsbesitzer haften für eventuelle Schäden durch austretendes Heizöl. Zwar sind solche Fälle äußerst selten, dennoch empfiehlt sich ein ausreichender Versicherungsschutz. Die gute Nachricht: in den meisten Fällen deckt die private Haftpflichtversicherung den Öltank mit ab. Ein Tipp, den Mineralölhandel und Handwerk an ihre Kunden weitergeben sollten.

Kundenberatung am Öltank

Der Tank ist ein wichtiger Bestandteil einer Ölheizung, der dem Heizungsbetreiber viele Vorteile bietet. Daher widmet das SHK-Handwerk ihm bei Installation und Instandhaltung der Heizung das nötige Augenmerk. Und auch der Tankwagenfahrer überzeugt sich vor jeder Befüllung, dass die Sicherheitsstandards erfüllt sind.

Trotzdem kann beim Kunden die Frage nach dem Versicherungsschutz aufkommen, denn das Wasserhaushaltsgesetz legt fest, dass für einen Gewässerschaden, etwa durch ausgetretenes Heizöl, immer der Öltankbesitzer haftet.

Daher ist es gut zu wissen, dass für einen Öltank bis 5000 Liter Fassungsvermögen im selbstgenutzten Eigenheim meist eine Privathaftpflichtversicherung genügt. Der Ölheizungsbesitzer sollte aber in jedem Fall prüfen, ob seine Versicherung den Öltank mit einschließt. Wenn das nicht der Fall ist, lohnt es sich, über einen Wechsel nachzudenken. Nur für Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist eine separate Gewässerschaden-Haftpflicht­versicherung sinnvoll.

Übrigens: Die Anzahl gefundener „gefährlicher Mängel“, die zu einer unmittelbaren Gefährdung durch Ölaustritt führen und eine sofortige Mängelbeseitigung erforderlich machen, liegt laut Sachverständigen-Statistik außerordentlich niedrig: Von insgesamt 225.760 in 2010 geprüften Anlagen waren es nur 63 Fälle (0,03 Prozent). Das Gros der geprüften Anlagen weist keine (62 Prozent) oder nur geringe Mängel (25 Prozent) auf.