Zum neuen Jahr haben sich die Förderkonditionen für die Heizungsmodernisierung teilweise geändert. IWO hat hier zusammengestellt, welche Förderung es in 2012 für die Modernisierung von Ölheizungen gibt.
Fördermittel für die Heizungsmodernisierung: Was ist neu in 2012?
KfW erhöht Investitionszuschüsse
Die staatliche Förderbank unterstützt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen und umfassende Haussanierungen mit Investitionszuschüssen. Um die Attraktivität dieser Fördervariante zu steigern, hat die KfW die Zuschüsse im Rahmen des Programms 430 „Energieeffizient Sanieren“ mit Wirkung zum 1. Januar 2012 um jeweils 2,5 Prozentpunkte erhöht.
So werden einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung ab sofort mit 7,5 Prozent der Investitionskosten bezuschusst, maximal gibt es 3.750 Euro. Bei Kosten von beispielsweise 8.000 Euro für ein neues Öl-Brennwertgerät einschließlich Installation können Modernisierer also jetzt 600 Euro Zuschuss von der KfW-Förderbank einkalkulieren.
Alternativ zur Zuschussvariante unterstützt die staatliche Förderbank Einzelmaßnahmen und umfassende energetische Haussanierungen auch mit zinsgünstigen Krediten. Der Effektivzinssatz liegt aktuell bei 1,00 Prozent in allen Laufzeiten.
Solarförderung und Kesseltauschbonus aus dem MAP sinken
Die Fördersätze für eine neue Brennwertheizung mit Solar aus dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Nutzung erneuerbarer Energien sind leicht gesunken: An erstmalig installierten Solaranlagen zur Heizungsunterstützung beteiligt sich der Staat seit dem 1. Januar 2012 noch mit 90 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Wird gleichzeitig mit der Neuinstallation der Solaranlage ein alter Heizkessel durch ein Brennwertgerät ersetzt, gibt es zusätzlich einen Kesseltauschbonus. Dieser wurde zum Jahreswechsel auf 500 Euro gesenkt.
Nach den neuen MAP-Fördersätzen kommt so beispielsweise bei der Anschaffung eines sparsamen Öl-Brennwertgerätes und einer zwölf Quadratmeter großen Solarthermieanlage eine Fördersumme von insgesamt 1630 Euro zusammen. Enthalten ist darin auch ein 50-Euro-Zuschuss für eine hocheffiziente Solarpumpe. Die Fördermittel aus dem MAP werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.
Heizöl-Prämie für neue Heizung
Clevere Ölheizungssanierer nutzen zusätzlich die bundesweite Modernisierungsaktion „Deutschland macht Plus“. Dabei gibt es für die Installation einer Öl-Brennwertheizung mit Solar eine Heizöl-Prämie von 500 Litern. Bei einem Heizölpreis von 80 Cent pro Liter entspricht das einem weiteren Zuschuss von 400 Euro. Die Heizöl-Prämie kann zusätzlich zu den staatlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden. Für das oben genannte Beispiel würde sich damit eine Gesamtfördersumme von 2030 Euro aus MAP-Förderung und Heizöl-Prämie ergeben.
Details zu der Modernisierungsaktion unter www.deutschland-macht-plus.de.
Steuerbonus für Handwerkerleistung
Außerdem können 20 Prozent (maximal 1200 Euro) der handwerklichen Lohn- und Fahrtkosten direkt von der individuellen Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung: Auf der Rechnung müssen die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt und der Abzug muss bei der Jahressteuererklärung gesondert beantragt werden.
Kombinierbarkeit beachten
Vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme ist es unbedingt erforderlich, sich über die vollständigen Förderrichtlinien zu informieren. Denn nicht alle Programme lassen sich parallel in Anspruch nehmen. So ist beispielsweise die Kombination des KfW-Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit dem MAP und/oder dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht möglich. Daher ist immer zu prüfen, welches Programm im Einzelfall die beste Unterstützung bietet.
Ebenfalls ist genau zu prüfen, ob die Förderung vor oder nach der Modernisierungsmaßnahme beantragt werden muss. Denn während bei der KfW die Anträge grundsätzlich vor Maßnahmenstart eingehen müssen, werden Solarförderung und Kesseltauschbonus aus dem MAP erst nach Inbetriebnahme der Anlage beantragt.
Baubegleitung durch Energieberater wird von der KfW bezuschusst
Auch die Kosten für die Fachplanung und Begleitung einer energetischen Sanierung durch einen Energieberater werden von der KfW zu maximal 50 Prozent bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag verdoppelte sich zum 1. Januar 2012 auf 4.000 Euro. Diese Förderung läuft unter der neuen Bezeichnung „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm 431).
Das KfW-Programm 141 „Wohnraum Modernisieren“, aus dem es zinsgünstige Darlehen beispielsweise für die Heizungserneuerung gab, wurde komplett eingestellt.
Stand: 03.01.2012





