Die Verbände des Wärmemarkts appellieren an Bundesregierung und Bundesländer, schnell eine gemeinsame Lösung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu finden. Eine zentrale Forderung: Auch Teilsanierungen müssen berücksichtigt werden.
Steuerförderung für energetische Sanierung: Branche bleibt dran
Die geplante steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat hatte im Juli den entsprechenden Gesetzesentwurf abgelehnt. Jetzt fordern führende Branchenvertreter die Bundesregierung auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit die Steuerförderung doch noch kommt. „Denn wenn die Bundesregierung die Energiewende ernst nimmt, muss sie für den dringend notwendigen Schub im Markt für energetische Sanierungen sorgen“, mahnt beispielsweise Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Bundesrat und Verbände fordern Förderung von Einzelmaßnahmen
Deutlich kritisiert hatte die Länderkammer unter anderem, dass die Steuerbegünstigung ausschließlich für energetische Komplettsanierungen geplant war. „Von den steuerlichen Anreizen können nur Hauseigentümer profitieren, die eine komplette Sanierung ihres Gebäudes mit extremem finanziellen Aufwand (geschätzte Kosten mindestens 75.000 Euro je Wohneinheit) durchführen“, bemängelte der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er forderte die Bundesregierung auf, „Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Fenstererneuerung oder Heizungsanlagenerneuerung“ in die Steuerförderung einzubeziehen.
Diese Forderung wird von vielen Experten geteilt. Prof. Christian Küchen, IWO-Geschäftsführer und Sprecher der Verbändeinitiative für Effizienz und Klimaschutz sagt: „Das Gesetz in der vorgeschlagenen Form würde kaum zu der angestrebten deutlichen Beschleunigung der Sanierungsrate führen.“
Welche positiven Auswirkungen eine steuerliche Förderung auch von Einzelmaßnahmen nach sich zieht, belegt ein von der Verbändeinitiative beauftragtes Gutachten zur Wirksamkeit steuerlicher Anreize. Ein wesentliches Ergebnis: Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Heizungssanierungen in Ein- und Zweifamilienhäusern könnte die Zahl der jährlich erneuerten Heizungsanlagen in diesem Marktsegment von heute 438.000 auf 698.000 im Jahr 2021 steigern. Dieser Modernisierungsschub würde dem Staat mehr als vier Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen verschaffen. Zudem würden in Industrie und Handwerk über 20.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Steuerförderungsmodell sofort umsetzen
Die Verbändeinitiative schlägt deshalb folgendes Modell vor: Wer seine bestehende Heizung durch eine effiziente Brennwertheizung erneuert, darf über zehn Jahre 60 Prozent der Investition steuerlich geltend machen. Stärker gefördert werden Geräte, die zusätzlich erneuerbare Energien nutzen. Werden zum Beispiel eine Brennwert- und Solar-Heizung installiert, sind 80 Prozent Abschreibung möglich.
Das Modell sieht eine degressive Ausgestaltung der Abschreibungsmöglichkeiten vor. Die maximalen Abschreibungssätze reduzieren sich um fünf Prozentpunkte pro Jahr. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies die Hauseigentümer zu schnellem Handeln animiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt eine solche degressive Ausgestaltung völlig vermissen. Die vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeiten bleiben über zehn Jahre unverändert, deshalb gibt es für Hauseigentümer kaum Anreize, sofort Maßnahmen einzuleiten.



