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IWO-News zum Thema Steuerförderung vom 10. November 2011

Vermittlungsausschuss vertagt sich

IWO-News zum Thema Steuerförderung vom 17. August 2011

Branche bleibt dran

IWO-News zum Thema Steuerförderung vom 15. April 2011

Effizienz und erneuerbare Energien für Wohngebäude jetzt

Steuerförderung für die Gebäudesanierung erneut vertagt

16. Dezember 2011

Die Entscheidung über die steuerliche Förderung energetischer Haussanierungen steht nach wie vor aus. Auch in der dritten Sitzung zu diesem Thema erzielte der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern am 14. Dezember 2011 keine Einigung. Energieexperten und Branchenverbände drängen auf schnelle Einigung – und auf die steuerliche Anerkennung auch von Einzelmaßnahmen.

Der Staat fördert die energetische Gebäudesanierung

Voraussichtlich im Januar 2012 wird das Gremium erneut zu diesem Thema zusammenkommen. Das strittige „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ war bereits am 30. Juni 2011 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte es im Juli jedoch abgelehnt.

„Die außerordentliche Chance, über eine steuerliche Förderung die Sanierungsquote zu erhöhen, sollte unbedingt genutzt werden“, sagt Prof. Christian Küchen, Sprecher der Verbändeinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz. „Die Förderung sollte jedoch unbedingt auf Einzelmaßnahmen wie eine Heizungs- oder Fenstererneuerung ausgedehnt werden“, so Küchen weiter.

Komplettsanierung für Mehrzahl nicht bezahlbar
Bliebe hingegen die Förderung auf Vollsanierungen oder Maßnahmenpakete beschränkt, wie im Gesetz vorgesehen, würden mindestens 90 Prozent der potenziellen Investoren ausgegrenzt. Viele Hausbesitzer können die erforderliche Investition von bis zu 100.000 Euro für die Komplettsanierung ihres Einfamilienhauses gar nicht aufbringen. Oder Sie bekommen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters ein Darlehen in solcher Höhe von ihrer Bank nicht mehr bewilligt. Auch die langen Amortisationszeiten halten potenzielle Sanierer von der Investition ab.

Eine Steuerförderung ausschließlich für Sanierungen mit der Zielgröße „Effizienzhaus 85“ wäre aus Sicht der Verbändeinitiative sozial unausgewogen. Unabhängig davon, ob dieser Status in einem Zug oder schrittweise erfüllt werden muss. Im Interesse einer besseren Sozialverträglichkeit sollte für selbstnutzende Hauseigentümer der Fördervorteil unabhängig von der jeweiligen Steuerprogression ausgestaltet werden, beispielsweise als Abzug von der Steuerschuld.