Voraussichtlich im Januar 2012 wird das Gremium erneut zu diesem Thema zusammenkommen. Das strittige „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ war bereits am 30. Juni 2011 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte es im Juli jedoch abgelehnt.
„Die außerordentliche Chance, über eine steuerliche Förderung die Sanierungsquote zu erhöhen, sollte unbedingt genutzt werden“, sagt Prof. Christian Küchen, Sprecher der Verbändeinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz. „Die Förderung sollte jedoch unbedingt auf Einzelmaßnahmen wie eine Heizungs- oder Fenstererneuerung ausgedehnt werden“, so Küchen weiter.
Komplettsanierung für Mehrzahl nicht bezahlbar
Bliebe hingegen die Förderung auf Vollsanierungen oder Maßnahmenpakete beschränkt, wie im Gesetz vorgesehen, würden mindestens 90 Prozent der potenziellen Investoren ausgegrenzt. Viele Hausbesitzer können die erforderliche Investition von bis zu 100.000 Euro für die Komplettsanierung ihres Einfamilienhauses gar nicht aufbringen. Oder Sie bekommen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters ein Darlehen in solcher Höhe von ihrer Bank nicht mehr bewilligt. Auch die langen Amortisationszeiten halten potenzielle Sanierer von der Investition ab.
Eine Steuerförderung ausschließlich für Sanierungen mit der Zielgröße „Effizienzhaus 85“ wäre aus Sicht der Verbändeinitiative sozial unausgewogen. Unabhängig davon, ob dieser Status in einem Zug oder schrittweise erfüllt werden muss. Im Interesse einer besseren Sozialverträglichkeit sollte für selbstnutzende Hauseigentümer der Fördervorteil unabhängig von der jeweiligen Steuerprogression ausgestaltet werden, beispielsweise als Abzug von der Steuerschuld.