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Landeswärmegesetz: Heizungserneuerungen gingen auf Talfahrt

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IWO-Standpunkte

EWärmeG: Weniger Heizungserneuerungen in Baden-Württemberg

08. Februar 2012

Seit Januar 2010 müssen Hausbesitzer in Baden-Württemberg erneuerbare Energien einbinden, wenn sie ihre Heizung modernisieren. Das entsprechende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) sollte einen Gewinn für den Klimaschutz bringen, bewirkt aber offenbar das Gegenteil.

Sonnenstrahl durch Baum

Die Bilanz für das erste Jahr fällt jedenfalls ernüchternd aus: Die Anzahl der Heizungsmodernisierungen ging deutlich zurück. Der Einbau von solarthermischen Anlagen, im EWärmeG ausdrücklich als „Ankertechnologie“ definiert, verzeichnete ein Minus von rund 36 Prozent. Infolge des Modernisierungsrückgangs fiel die CO2-Reduktion im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich niedriger aus.

Der Hauptgrund: Die finanzielle Mehrbelastung durch die vorgeschriebene Einbindung erneuerbarer Energien ist für viele Hausbesitzer nicht leicht zu schultern, wie aus einer im IWO-Auftrag erstellten Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Fast jeder Fünfte, der eine Sanierung plant, will diese verschieben.

Das Ziel, mit erneuerbaren Energien zu mehr Klimaschutz beizutragen, wird von vielen Hauseigentümern grundsätzlich unterstützt. Doch nahezu jeder zweite möchte nicht vom Staat bevormundet werden. Er möchte weiterhin selbst entscheiden, welche Maßnahme zur Energieeinsparung er in seinem Haus umsetzt