Rechentabelle für den Brennstoffkostenvergleich
Wie hoch sind die Brennstoffkosten für eine Ölheizung im Vergleich zu den reinen Brennstoffkosten anderer Heizsysteme, beispielsweise einer Erdgas- oder Pelletsheizung? Diese Frage können Brennstoffhändler und Heizungshandwerker ihren Kunden mithilfe der IWO-Rechentabelle zum Brennstoffkostenvergleich individuell beantworten.
Die hier zum Download bereitstehende Excel-Tabelle zum Brennstoffkostenvergleich ermöglicht einen Brennstoffkostenvergleich zwischen Heizöl EL und den vier Heizenergien Erdgas, Pellets, Flüssiggas und Fernwärme.
Und so funktioniert die Rechentabelle
Die Tabelle berechnet automatisch den Preisunterschied zwischen Heizöl und dem jeweiligen Vergleichsbrennstoff. Dafür müssen in die grün hinterlegten Felder die entsprechenden Werte eingetragen werden:
- jährlicher Heizölverbrauch
- aktueller Heizölpreis (Cent/Liter inklusive Mehrwertsteuer)
- Preiskomponenten für den zu vergleichenden Brennstoff. Bei Erdgas sind das beispielsweise Arbeitspreis, Grundpreis und der aktuelle Mehrwertsteuersatz. Bei Pellets sind Pelletspreis (Cent/Kilogramm), Abschlauchpauschale und gegebenenfalls Lieferpauschale sowie die Mehrwertsteuer erforderlich.
Die Preise für den jeweiligen Energieträger lassen sich am besten beim örtlichen Anbieter erfragen.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich dabei um reine Brennstoffkostenvergleiche zwischen Heizöl EL und Erdgas, Pellets, Flüssiggas oder Fernwärme. Für einen vollständigen Heizkostenvergleich sind neben den Brennstoffkosten auch die betriebs- und kapitalgebunden Kosten eines Heizsystems zu berücksichtigen. Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers bleibt unberücksichtigt, beziehungsweise werden für beide Anlagen gleiche Wirkungsgrade vorausgesetzt.
Rechtlicher Hinweis: Brennstoffkostenvergleiche (Energiekostenpreisvergleiche) dürfen nur isoliert, also ohne jede Art von Systemaussagen über die Ölheizung oder deren Technik publiziert werden. Jeder Nutzer ist für die rechtlich einwandfreie Platzierung bei der Verwendung der obigen Excel-Tabelle allein verantwortlich und hält IWO von etwaigen wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen frei.




