Prüfpflichten nach VAwS
Die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl EL werden in den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (VAwS) geregelt.
Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschrieben. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von folgenden Eigenschaften der Anlage ab:
- Lagervolumen
- Standort der Anlage (z.B. oberirdisch/unterirdisch oder innerhalb/außerhalb von Wasserschutzgebieten)
In welchen Abständen der Sachverständige kommt, regelt die jeweilige Landesverordnung. Eine bundeseinheitliche Regelung (VAUwS) ist derzeit in Planung.



