Feuerungsverordnungen (FeuV)
Regelungsgegenstand der Feuerungsverordnungen (FeuV) der Bundesländer sind Feuerungsanlagen. Sie bezieht sich auf die Feuerstätte und die Abgasanlage, also Schornstein, Abgasleitung und Verbindungsstücke.
Weitere Regelungen betreffen die Lagerung von Brennstoffen in Gebäuden. Dabei wird zwischen der Lagerung in einem Aufstell- und einem Brennstofflagerraum unterschieden.
Bei einem maximalen Lagervolumen von 5.000 Litern Heizöl ist die Lagerung in einem Aufstellraum mit der Feuerstätte zugelassen. Bei einem Lagervolumen, das größer als 5.000 und kleiner als 100.000 Liter ist, muss der Brennstoff in einem gesonderten Lagerraum bevorratet werden, in dem keine Feuerstätte zugelassen ist.
Die Anforderungen der Feuerungsverordnung finden Sie für jedes Bundesland in einer tabellarischen Übersicht. Die Anforderungen für den Aufstell- und den Brennstofflagerraum sind zusätzlich grafisch dargestellt.
Übersichten zu den Anforderungen der einzelnen Feuerungsverordnungen:




