EEWärmeG im Januar 2009 in Kraft getreten
Das EEWärmeG ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen.
Die Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet und ab dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden, müssen den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken.
Für Bestandsgebäude sieht das EEWärmeG keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Den einzelnen Landesregierungen wurde vom Bund allerdings das Recht eingeräumt, höhere Pflichtanteile bei der Nutzung von Solarthermieanlagen festzulegen und auch Eigentümer von Bestandsbauten bei wesentlichen Veränderungen zu einer teilweisen Nutzung von regenerativen Energieträgern zu verpflichten.
Die Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet und ab dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden, müssen den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken.
Für Bestandsgebäude sieht das EEWärmeG keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Den einzelnen Landesregierungen wurde vom Bund allerdings das Recht eingeräumt, höhere Pflichtanteile bei der Nutzung von Solarthermieanlagen festzulegen und auch Eigentümer von Bestandsbauten bei wesentlichen Veränderungen zu einer teilweisen Nutzung von regenerativen Energieträgern zu verpflichten.
Erfüllung mit Öl-Brennwert & Solar
Die Anforderungen lassen sich in aller Regel mit einer Kombination von Öl-Brennwerttechnik und Solarthermie vergleichsweise günstig erfüllen. Beim Einsatz von Solarthermie gelten die Anforderungen des Gesetzes als erfüllt, wenn eine bestimmte Kollektorfläche erreicht wird. In Ein- und Zweifamilienhäusern muss die Kollektorfläche mindestens 0,04 m² je m² beheizter Nutzfläche betragen, bei einem Haus mit 150 m² wären das mithin sechs m². Das ist eine Fläche, die ohnehin benötigt wird, um die Sonnenwärme zur Warmwasserbereitung, beispielsweise eines Vier-Personen-Haushalts, zu nutzen. Eine Übersicht mit weiteren Erfüllungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Stand: 17. August 2010 (Fachbereich Grundsatzfragen, CHA)
Stand: 17. August 2010 (Fachbereich Grundsatzfragen, CHA)









