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Feuerungsverordnung (FeuV)

Regelungsgegenstand der Feuerungsverordnung (FeuV bzw. FeuVo) sind Feuerungsanlagen, bestehend aus Feuerstätte und Abgasanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstücke).

Weitere Regelungen betreffen die Lagerung von Brennstoffen in Gebäuden, wobei hier zwischen Brennstofflagerung in einem Aufstellraum (max. Lagervolumen 5.000 Liter Heizöl, Feuerstätte zugelassen) und Brennstofflagerung in einem Brennstofflagerraum (Lagervolumen größer 5.000 Liter bis 100.000 Liter Heizöl, Feuerstätte nicht zugelassen) unterschieden wird.

Die Anforderungen der Feuerungsverordnung finden Sie für jedes Bundesland in einer tabellarischen Übersicht, die Anforderungen für den Aufstell- sowie für den Brennstofflagerraum sind zusätzlich auch grafisch dargestellt.

Tabellarische Übersichten zu den einzelnen FeuVs:
 
 


Stand: 17. August 2010 (Fachbereich Grundsatzfragen, TUB)