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Energiekonzept der Bundesregierung

Energiekonzept

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Wie ist der Stand bei EnEV und EEWärmeG?

Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen

Um die beachtlichen energetischen Potenzial im Gebäudebestand zu demonstrieren, fördert IWO ausgewählte Modernisierungsobjekte

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Standpunkt zum Energiekonzept

In ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung ehrgeizige Ziele für den Gebäudebereich formuliert. So wird bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 Prozent angestrebt.

Gerüst für Wärmedämmung der Fassade

Drei Viertel aller Wohngebäude sind älter als 30 Jahre

Drei Viertel aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung (1979) errichtet. Daher sind viele Gebäude unzureichend gedämmt und mit veralteter Heiztechnik ausgestattet. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine deutliche Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung erforderlich.

Langfristiger Sanierungsfahrplan mit klaren Zielgrößen

Das hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem im September 2010 verabschiedeten Energiekonzept berücksichtigt. Sie setzt dabei auf eine „ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik“. Der Einsatz von Effizienz­maßnahmen im Gebäudebereich habe „enormes Potenzial“. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft wird, „kann der Einsatz erneuerbarer Energien seine volle Wirkung entfalten“, heißt es im Energiekonzept.

Auf Basis eines langfristigen Sanierungsfahrplanes soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 in einer Größenordnung von 80 Prozent vermindert werden. Dafür ist laut Bundesregierung die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 auf 2 Prozent erforderlich.

Thermografieaufnahme veranschaulicht Wärmeverluste

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der konkreten Ausgestaltung des Sanierungsfahrplans, der 2020 beginnen soll. Kernelemente sollen u. a.  sein: die Novellierung der Energieeinsparverordnung, staatliche Förderanreize für die Haussanierung und für die Nutzung von erneuerbaren Energien (wie z.B. MAP, KfW), Anpassungen im Mietrecht sowie im Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Letzteres sieht bislang die Verpflichtung zur anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien in Neubauten vor. Auf Länderebene kann diese Verpflichtung auf bestehende Gebäude ausgeweitet werden. Von dieser Ermächtigung hat bislang nur Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

Rahmenbedingungen für die Umsetzung

IWO unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergiebedarf in Gebäuden deutlich zu reduzieren. Es ist positiv zu bewerten, dass dies auf der Grundlage eines langfristigen Sanierungsfahrplans mit klaren Zielgrößen geschehen soll, der den Eigentümern eine solide Investitionsplanung ermöglicht und Flexibilität bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen belässt.

Auch die Absicht der Bundesregierung, wirtschaftliche Anreize anstelle von verordneten Zwangssanierungen in den Mittelpunkt der politischen Ausgestaltung ihrer Konzeption zu stellen, ist zu begrüßen.

Eine höhere Energieeffizienz bei Gebäuden lässt sich aus Sicht von IWO am besten unter folgenden Prämissen erreichen:

  • Die gesetzlichen Regulierungen für den Gebäudesektor sollten einzig auf die Zielgröße „Reduzierung des Primärenergiebedarfs“ bezogen sein.
  • Regulierungsmaßnahmen für den Wärmemarkt müssen technologieoffen ausgerichtet sein.
  • Die energetische Verbesserung des Gebäudebestandes muss sozialverträglich realisiert werden. Regelungen und Vorgaben, die mit unnötig hohen Kosten für Hauseigentümer und Mieter verbunden sind, müssen vermieden werden.

 

Wege zu einem effizienten Klimaschutz