Nutzungszwang für erneuerbare Energien?
Wärmegesetze auf Länderebene oder kommunale Regelungen, die eine Nutzung von bestimmten erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden vorschreiben, gefährden das Erreichen der Energieeinsparziele. Damit wird auch eine effiziente Reduzierung von CO2-Emissionen erschwert.
Die Mineralölwirtschaft unterstützt das Vorhaben der Politik, durch eine nachhaltige Energieversorgung- und nutzung die fossilen Ressourcen zu schonen, so wie es im Energiekonzept der Bundesregierung wiedergegeben ist.
Die Tendenz, die Nutzung von erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden durch Landesgesetze oder kommunalrechtlich Vorgaben vorzuschreiben, baut allerdings neue Hürden für die von Politik und Wirtschaft angestrebten Effizienzsteigerungen auf.
Sowohl die Absage der Bundesregierung an Zwangssanierungen in ihrem Energiekonzept als auch die Erfahrung einer Lähmung des Marktes für Sanierungen nach Inkrafttreten des Landeswärmegesetzes in Baden-Württemberg sollten Anlass sein, diese technologiegebundenen Regulierungsansätze nicht weiterzuverfolgen.
Sanierungsfahrplan des Bundes sollte maßgeblich sein
Das Energiekonzept der Bundesregierung enthält ehrgeizige Ziele für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes. Im Energiekonzept wurde bewusst auf ordnungsrechtliche Maßnahmen im Gebäudebestand verzichtet, da mit Blick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer Grenzen gesetzt sind. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen langfristigen Sanierungsfahrplan und allein dieser sollte zur Anwendung kommen.
Wärmegesetze in den Ländern mit anderen Anforderungen und Zielen für den Gebäudebereich sind daher nicht sinnvoll und im Interesse eines bundeseinheitlichen Vorgehens kontraproduktiv. Leidtragende eines solchen Vorgriffs – auch im Hinblick auf mögliche Förderprogramme des Bundes – könnten die Verbraucher sein.
Sozialverträglichkeit ist nicht gegeben
In Deutschland werden derzeit rund sechs Millionen Ölheizungen betrieben. Rund ein Viertel des Ölheizungsbestandes wurde bis Ende 1990 installiert und ist damit mindestens 20 Jahre alt. Ein großer Teil dieser Anlagen findet sich in Ein- und Zweifamilienhäusern im ländlichen Bereich. In diesen zum Teil strukturschwachen Gebieten führt allein ein Austausch eines alten Heizkessels schon zu erheblichen finanziellen Belastungen von ca. 8.000 Euro.
Die Forderung nach weiteren Maßnahmen bei einer anstehenden Modernisierung, etwa der Einsatz einer thermischen Solaranlage, geht in vielen Fällen über das wirtschaftlich Machbare der Eigentümer hinaus. Mögliche Folge: Selbst die unter Kosten-Nutzen-Aspekten sinnvolle Heizungsmodernisierung wird nicht umgesetzt.
Technologieoffenheit statt Nutzungszwang als Richtschnur
Energetische Modernisierungsvorhaben basieren auf sehr unterschiedlichen gebäudetechnischen Ausgangssituationen sowie sehr unterschiedlichen Perspektiven der Eigentümer. Für einen Rentner in einem alten Einfamilienhaus stellt sich eine energetische Modernisierung anders dar als für eine junge Familie in einer Eigentumswohnung.
Um diesen unterschiedlichen Belangen gerecht zu werden, sollte es dem Eigentümer freigestellt sein, auf welchem Weg das gestreckte Ziel erreicht werden soll.
Technologieoffenheit muss die Richtschnur für die Umsetzung der festgelegten Ziele bei Energieeinsparung und Klimaschutz sein. Nur ein solcher Ansatz garantiert über den Wettbewerb die kosteneffizienteste Umsetzung für den Verbraucher. Aus unserer Sicht ist der Primärenergiebedarf eines Gebäudes als Mess- und Zielgröße besonders geeignet. Das angestrebte Ziel kann somit technologieoffen definiert werden und der Bürger kann die für ihn optimale Lösung wählen.
Baden-Württemberg: Sanierungszwang führt zu Modernisierungsverweigerung
Noch vor dem Energiekonzept der Bundesregierung wurde das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Eigentümer bestehender Wohngebäude zum Einsatz erneuerbarer Energien, wenn ein zentraler Heizkessel ausgetauscht wird. Heute liegen erste Erfahrungen mit diesem Landesgesetz vor.
Eine repräsentative Umfrage des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg bei seinen Mitgliedsbetrieben hat ergeben: Viele Hausbesitzer verzichten auf einen Heizkesselaustausch, um das Wärmegesetz nicht erfüllen zu müssen.
Es zeigt sich weiterhin, dass in vielen Fällen keine zusätzlichen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien eingebaut wurden. Diese Erkenntnisse werden auch von der Geräteindustrie bestätigt, die rückläufige Absatzzahlen bei Wärmeerzeugern und Solaranlagen in Baden-Württemberg verzeichnet hat.
Die Erfahrungen weisen darauf hin, dass Pflichtregelungen zu einer Verweigerungshaltung der Bürger führen. Auch das gundsätzlich positive Image von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wird dadurch beeinträchtigt.






